Grundsatzerklärung Menschenrechte

OQ Chemicals verpflichtet sich, sein unternehmerisches Handeln an den folgenden international gültigen Standards und Richtlinien auszurichten:

 

  • der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
  • den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP)
  • den Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
  • den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
  • den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen

 

Das unternehmerische Handeln bezieht sich hierbei auf die eigene Geschäftstätigkeit und unsere globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Unsere Richt- und Leitlinien bilden den verpflichtenden Handlungsrahmen für alle Mitarbeiter/innen und Geschäftspartner/innen und definieren konkrete Maßnahmen und Ziele. Unter die konkreten Maßnahmen fallen Schulungen für Mitarbeiter/innen und das Umsetzen von Mindestanforderungen wie international und national geltende Gesetze sowie der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Wir verpflichten uns dazu, Menschenrechte zu stärken und Menschenrechtsverletzungen in unseren Lieferketten vorzubeugen.

Dafür hat OQ Chemicals einen Risikoprozess zur Evaluierung der Lieferanten entwickelt.

OQ Chemicals menschenrechtliche Sorgfaltspflicht werden innerhalb unserer Supplier Risk Analysis umgesetzt, bei denen wir vor allem folgende Themenbereiche betrachten: Verbot Kinderarbeit, Mitarbeitervertretung, Faire und sichere Arbeitsbedingungen.

Weist ein Lieferant die Sozialstandards und -grundsätze nicht nach oder steht er im Verdacht, sie nicht ausreichend einzuhalten, setzt OQ Chemicals eine Eskalationsschleife in Gang. Am Ende der Eskalationsschleife steht die Einstellung der Geschäftsbeziehung. Verdachtsmomente können über die Medien, Geschäftspartner, oder andere OQC-Abteilungen übermittelt werden und müssen der Rechtsabteilung und/oder dem Risikomanagement gemeldet werden. Letztere müssen das Nachhaltigkeitsmanagement und die Beschaffung alarmieren.

 

Je nach Ergebnis und Schwere der Lücken oder Abweichungen von den OQC-Anforderungen werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, die der individuellen Situation und Bewertung unterliegen:

 

  • Aufnahme eines Dialogs mit dem Lieferanten zur Bewertung der Situation und möglicher Lücken
  • Festlegung von Zeitrahmen und Maßnahmen zur Schließung relevanter Lücken und/oder zum Erreichen eines definierten Verbesserungsniveaus
  • Physisches Audit beim Lieferanten (kann durch einen autorisierten Dritten durchgeführt werden)
  • Beendigung der Geschäftsbeziehung
  • Wenn Lücken oder Zweifel nicht angemessen gelöst werden können, wird die Geschäftsbeziehung beendet.

 

Alle Schritte der Eskalationsschleife und die getroffenen Entscheidungen müssen in geeigneter Weise dokumentiert (E-Mails, schriftliche Dokumente usw.) und mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.